MAHNWACHEN
Ab dem 25.10.2026 beginne ich in Duisburg mit den Mahnwachen zur Aufarbeitung von Misshandlungsfällen in Duisburger Kinderheimen.
Warum das ganze?
Ich war als Kind (1999 - 2007) in einer Außenwohngruppe des Kinderdorfs Duisburg e. V. untergebracht (ab meinem 3. Lebensjahr), nachdem mein Vater verstorben ist und meine Mutter zur damaligen Zeit mit der Situation überfordert war.
Dort habe ich schwarze Pädagogik erlebt (den Boden mit Drahtbürsten schrubben, nachts auf dem Boden schlafen, kaltes abduschen, das draufsetzen von Erwachsenen auf Kindern und Essen dann, wenn man sich vorher auf einer Tafel eingetragen hatte.
Versagen des Systems
Die Erwachsenen und das Jugendhilfesystem, in dem ich untergebracht war, haben vieles gesehen und trotzdem weggeschaut. Auch dann noch, als ich anfing, darüber zu reden. In der neuen Wohngruppe zeigte ich bspw. Verhaltensweisen, die man als auffällig bezeichnen könnte, etwa dass ich Essen unter dem Bett versteckte. Ich habe den Erzieher:innen dort immer wieder von den Vorfällen berichtet. Heute wird mir vorgeworfen, Kindern schaden zu wollen. Dabei kämpfe ich seit zwölf Jahren für eines: Aufarbeitung.
Zur Verantwortung des Trägers:
Der Geschäftsführer des Kinderdorfs Duisburg e. V., Herr Wieck, hat meine Anfragen seit September 2024 wiederholt nicht, nur verspätet oder unvollständig beantwortet, er setzt sich (meiner Meinung nach) auch aktiv gegen eine Aufarbeitung ein. Dies macht er, in dem er die Petition von über 1.800 Menschen ignoriert, Hinweise zu weiteren Misshandlungsfällen und sich einer unabhängigen Aufarbeitung entgegenstellt (Handeln durch nicht handeln). Eine Aufarbeitung durch den Träger hat bisher nie stattgefunden.
Erst jetzt, als ich den offenen Brief geschrieben und veröffentlicht habe, erhalte ich nach 12 Jahren eine Einladung vom Jugendamtsleiter... (ich werde berichten).
Zum Verfahren:
Das Strafverfahren von 2015 kam nie zu einer Gerichtsverhandlung und endete ohne Urteil oder Freispruch.
Es wurde nach § 153a der Strafprozessordnung eingestellt.
Das bedeutet: Das Verfahren wurde ohne Anklage und ohne Verhandlung gegen die Zahlung einer Geldauflage beendet.
Aus meiner Sicht wurden dabei wesentliche Zeug:innen nicht befragt und Hinweise nicht geprüft. Deshalb setze ich mich weiter für eine vollständige Aufklärung ein. Dazu gehört auch mein Widerspruch im Entschädigungsverfahren, der noch läuft.
Aufarbeitung darf nicht noch länger warten, bis die Verantwortlichen oder das Jugendhilfesystem dazu bereit sind!
25.10.2026
Die erste Mahnwache beginnt:
Ort:
Uhrzeit:
Infos:
Infos kommen am 23.10. (Mittags)
27.10.2026
Die erste Mahnwache beginnt:
Ort:
Uhrzeit:
Infos:
Infos kommen am 23.10. (Mittags)
folgt . . .
Die ersten sind angemeldet. Weitere folgen. . .
Solange, bis aufgearbeitet wird!
Schaut immer wieder mal vorbei, um keine Wache zu verpassen =)